MWST – Steuersätze ab 01.01.2018

MWST-Steuersätze

Ende 2017 lief die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST aus (-0.4 MWST-Prozentpunkte).
Ausserdem erhöhten sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI; +0.1 Prozentpunkte).
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Aus diesem Grund, gelten ab 1. Januar 2018 folgende MWST-Sätze:

  • Normalsatz:                                            7.7%
  • Reduzierter Satz:                                2.5%
  • Sondersatz für Beherbergung:   3.7%

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Die Senkung der Steuersätze bedeutet ebenfalls eine Anpassung der Saldosteuersätze (mehr erfahren…) und der Pauschalsteuersätze für Gemeinwesen und verwandte Bereiche (mehr erfahren…).

Auswirkungen der Steuersatzänderung

Die MWST-Info 19 detailliert die Auswirkungen der Steuersatzänderung.

In Bezug auf die Bestimmung des in der Übergangsphase anwendbaren Steuerersatzes (alt oder neu?) präzisiert die MWST-Info 19, dass „Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.
Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.
Werden Leistungen, die auf Grund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, muss das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den bisherigen Steuersätzen abzurechnen“ (MWST-Info 19 Ziff. 2.1 mit graphischer Darstellung ergänzt).

Anpassung der MWST-Abrechnungsformulare

Ausserdem wurden in Zusammenhang mit der Umsetzung der Teilrevision des MWST-Gesetzes die MWST-Abrechnungsformular inhaltlich angepasst.
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Quellen: