Mietrecht – Juni 2022 – Der Referenzzinssatz bleibt bei 1.25%

Trotz eines weiteren Rückgangs des durchschnittlichen Zinssatzes bleibt der Referenzzinssatz bei 1,25% (unverändert gegenüber der letzten Veröffentlichung).

Der hypothekarische  Referenzzinssatz, der quartalsweise durch  das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) festgelegt wird, gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Die Festlegung des hypothekarischen Referenzzinssatz durch das BWO bietet jedes mal die Gelegenheit zu prüfen, ob unser Mietzins auf den aktuellen Zinssatz beruht und ob eine Senkung oder eine Erhöhung des Mietzinses – ebenfalls unter Berücksichtigung von Veränderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise und/oder der Unterhaltskosten – in Betracht gezogen werden kann.
Es kann sich lohnen sich weiter zu informieren…

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Quelle: Pressemitteilung des BWO